Captive Wildlife Genehmigungspflicht & Kategorien

A. Reptilien Sorge (68A-6.007)

derzeit gibt Es keine Reptilien aufgeführt, wie Reptilien Sorge. Ehemalige besorgte Reptilien werden jetzt als bedingte Reptilien aufgeführt. Eine Lizenz ist erforderlich, um besorgniserregende Reptilien zu fangen, zu halten, zu besitzen oder auszustellen.

B. Giftige Reptilien (68A-6.007)

Native Giftige Reptilien gehören:

1. Korallenschlange (Micrurus fulvius)
2. Eastern diamondback Klapperschlange (Crotalus adamanteus)
3., Canebrake-Klapperschlange (Crotalus horridus atricaudatus)
4. Pygmy Klapperschlange (Sistrurus miliarius)
5. Cottonmouth (Agkistrodon piscivorus)
6. Copperhead (Agkistrodon contortrix)

Alle anderen Arten von giftigen Reptilien sind als nicht Verwandte. Eine Lizenz ist erforderlich, um giftige oder giftige Reptilien zu fangen, zu halten, zu besitzen oder auszustellen.

Nach Regel 68A-1.,004(87), FAC Ein giftiges Reptil ist definiert als: Alle Mitglieder der Klasse Reptilia einschließlich ihrer taxonomischen Nachfolger, Unterarten oder Hybriden davon, unabhängig von chirurgischen Veränderungen, die aufgrund der toxischen Wirkungen ihres Giftes oder Giftes möglicherweise schwere Verletzungen beim Menschen verursachen können. Einschließlich aller giftigen Reptilien der Klasse Reptilien der Familien Elapidae, Crotalidae, Viperidae und Hydrophiidae; alle Reptilien der Gattung Heloderma; und alle Reptilien der Familie Colubridae der Gattungen: Rhabdophis, Boiga, Dispholidus, Thelatornis und Atractapsis.,

C. Wildtiere der Klasse I (68A-6.002, 68A-6.0021 und 68A-6.0022, FAC)

Wildtiere der Klasse I stellen eine erhebliche Gefahr für Menschen dar. Umfangreiche Erfahrung und spezifische Anforderungen an den Käfig müssen erfüllt werden.

Genehmigungen sind für die öffentliche Ausstellung oder den Verkauf von Wildtieren der Klasse I erforderlich. Jeder, der über Wildtiere der Klasse I verfügt, muss finanzielle Verantwortung übernehmen (siehe 68A-6.0024, FAC).

Wildtiere der Klasse I dürfen nur dann in Privatbesitz sein, wenn das Tier am oder vor dem 1.August 1980 oder vor dem 27. August 2009 für Pumas, Panther oder Geparden besessen wurde.,lephantidae)

  • Gavials (Familie Gavialidae)
  • Gelada Paviane (Gattung Theropithecus)
  • Gibbons und Siamangs (Familie Hylobatidae)
  • Gorillas (Gattung Gorilla)
  • Nilpferde (Familie Nilpferde)
  • Hyänen und Aardwolf (Familie Hyaenidae)
  • Jaguare (Panthera onca)
  • Komodo-Drachen (Varanus komodoensis)
  • Leoparden (Panthera pardus)
  • Löwen (Panthera leo)
  • Orang-Utans (Gattung Pongo)
  • Nashörner (Familie Rhinocerotidae)
  • Schneeleoparden (Panthera uncia)
  • Tiger (Panthera tigris)
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    D., Wildtiere der Klasse II (68A-6.002 und 68A-6.0022, FAC)

    Wildtiere der Klasse II können auch eine Gefahr für Menschen darstellen. Umfangreiche Erfahrung und spezifische Anforderungen an den Käfig müssen erfüllt werden.

    Genehmigungen sind für die öffentliche Ausstellung, den Verkauf oder den persönlichen Besitz von Wildtieren der Klasse II erforderlich.,

    Klasse II Arten sind:

        • Afrikanische goldene Katzen (Profelis aurata)
        • Afrikanische Jagdhunde (Lycaon pictus)
        • Alligatoren, Caimans (familie Alligatoridae)
        • Amerikanische Dachse (Taxides taxus)
        • Binturongs (Arctictis binturong)
        • Bobcats (Lynx rufus)
        • Caracals (Caracal caracal)
        • Cassowary (Casuarius spp.,ervet, Grivet oder Green monkeys (Gattung Chlorocebus)
        • Wildrinder; Wald -, Wald-und Trockenantilopen; und ähnliche Arten von *nicht heimischen Huftieren (Familie Bovidae)
        • Vielfraßen (Gulo gulo)
        • Wölfen, Kojoten, Schakalen (Familie Canidae)

      *Solche nicht heimischen Huftiere umfassen: Waldbüffel, Banteng, Anoa, Wasserbuck, Gnus, Gnus, Eland, Kudu, Nilgai, Bongo, Lechwe, Roan und Zobel Antilope, Sitatunga, Bontebok, Blesbok, Topi, Kob, Addax, Oryx, Gemsbok und andere wilde Arten der Familie Bovidae, die von ähnlicher Größe, Gewohnheiten und Natur sind.,

      Hinweis: Hybride, die sich aus der Kreuzung von Wildtieren und Haustieren ergeben und in Größe, Eigenschaften und Verhalten im Wesentlichen ähnlich sind, um nicht von Wildtieren zu unterscheiden, sind zu regulieren, da Wildtiere in der höheren und eingeschränkteren Klasse der Wildtiere auf Geflügel, Hamster, Meerschweinchen, Hausratten und Mäuse oder Chamäleons (Anolis)beschränkt sind, die keine Genehmigung benötigen.

      E. Wildtiere der Klasse III

      Für den persönlichen Besitz, die Ausstellung oder den Verkauf von Wildtieren der Klasse III ist eine Genehmigung erforderlich. Es gibt keine formale Liste der Klasse-III-Arten., Alle nicht domestizierten Wildtierarten, die nicht in der Liste der Wildtiere der Klasse I oder Klasse II aufgeführt sind, gelten als Wildtiere der Klasse III Dies schließt Arten wie Papageien, Finken, Stinktiere, Füchse, Geckos, Schlangen und Frösche ein, ist aber nicht darauf beschränkt. Einwohner Floridas 16 Jahre und älter können die Erlaubnis beantragen, Wildtiere der Klasse III zu besitzen, auszustellen oder zu verkaufen.
      Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, bestimmte Klasse III Wildtiere als persönliches Haustier zu besitzen. Eine Liste von Wildtieren, für die keine Genehmigung für den persönlichen Haustierbesitz erforderlich ist, ist oben verfügbar.,
      Hinweis: Für den Import von Leopardenschildkröten (Geochelone pardalis), afrikanischen Spornschildkröten (G. sulcata) oder Bell ‚ s Hingeback-Schildkröten (Kinixys belliana) aus einem anderen Staat ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Für Informationen zu dieser Sondergenehmigung wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für nicht heimische Arten unter (850) 488-3831.
      Hinweis: Fuchs, Stinktiere, Fledermäuse, Waschbären oder aus der Wildnis entnommene Weißwild dürfen nicht als Wildtiere für den persönlichen Gebrauch besessen werden und dürfen nur gemäß den Genehmigungen gemäß den Regeln 68A-9.002, 68A-9.006, F. A. C. oder Abschnitt 379.3761, F. S.,
      Hinweis: Die Lizenz zum Besitz von Wildtieren der Klasse III zur Ausstellung und/oder zum öffentlichen Verkauf (ESC) gilt NICHT für den Lizenznehmer zur Entfernung bedingter Arten aus privaten oder öffentlichen Flächen. Bitte wenden Sie sich an unsere Abteilung für nicht heimische Arten unter (850)488-3831, um weitere Informationen zum Erhalt dieser Genehmigung zu erhalten.

      F. Wildsäugetiere und-vögel

      Für die Aufzucht einheimischer oder nicht-einheimischer Wildvögel und Wildsäugetiere in Gefangenschaft ist eine Wildfarmlizenz erforderlich. Diese Lizenz berechtigt nicht zur Aufnahme oder Haltung von Wild, das aus der Wildnis entfernt wurde., Für die Freilassung in Gefangenschaft aufgezogener einheimischer und nicht heimischer Wildtiere zu Jagdzwecken ist eine Jagdlizenz erforderlich.

      Zu den Wildvögeln gehören: wilder Truthahn, Wachtel, Rails, Schnepfe, Waldschnecke, Enten, Gänse, Brant, Taube, Blätterhuhn, Gallinule und nichtnative Arten, die allgemein als Wild gelten, wie Fasan, Chukar Rebhuhn und Coturnix Wachtel.

      Wildsäugetiere umfassen: Hirsche, Grauhörnchen, Kaninchen, Wildschweine in den Bereichen, in denen angegeben, und nichtnationale Arten allgemein als Spiel wie Elch, Antilope und Büffel.,

      Hinweis: Eine Lizenz ist nicht erforderlich für den Besitz von Bisons für kommerzielle landwirtschaftliche Zwecke, den Besitz von 50 oder weniger lebenden Bob-Wachteln oder nicht heimischen Wildvögeln (außer nicht heimischen Enten und Gänsen), die für den persönlichen Gebrauch, den Verzehr, die Ausbildung, die Hundeausbildung oder andere nicht zum Verkauf stehende oder ausstellende Zwecke oder den Besitz von Wildvogeleiern zum Verzehr besessen sind.

      G. Bedingten Nonnative Wildlife

      Bedingt nicht Verwandte Arten (früher bezeichnet als eingeschränkte Arten) sind als gefährlich für die ökologie und/oder die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen in Florida., Diese Arten dürfen nicht für den persönlichen Gebrauch besessen werden. Eine bedingte/verbotene/Nonnative Artenerlaubnis (CSP) ist erforderlich, um eine bedingte Art zu besitzen.

      Hier finden Sie weitere Informationen zu bedingten Reptilien
      Regeln und Vorschriften für bedingte Arten

      H. Verbotene nichtnative Wildtiere

      Verbotene nichtnationale Arten gelten als gefährlich für die Ökologie und/oder die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen in Florida. Diese Arten dürfen nicht für den persönlichen Gebrauch besessen werden. Eine bedingte/verbotene/Nonnative Artenerlaubnis (CSP) ist erforderlich, um verbotene Arten zu besitzen.,

      Gehen Sie auf die Liste der verbotenen nonnative Arten
      Regeln und Vorschriften für verbotene Arten

      I. Gefährdete Arten

      Florida gefährdete und bedrohte Arten und diejenigen, die als Arten von besonderem Interesse sind besonderen Schutz gewährt. Keine Person darf eine der gefährdeten oder bedrohten Arten oder Teile davon oder ihre Nester oder Eier nehmen, besitzen oder verkaufen, es sei denn, dies ist in bestimmten Bundes-oder Landesgenehmigungen zulässig.

      Um die Liste der Arten anzuzeigen, die als gefährdet, bedroht oder besonders besorgniserregend eingestuft sind, besuchen Sie die Website von Impiled Species.

      J., Rehabilitation von Wildtieren und Zugvögeln

      • Anwendung
      • Betrieb von Wildtierrehabilitationseinrichtungen

      K. Falknerei

  • Articles

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