Von: Christopher J. Jaekels und Ryan M. Spott

Die Stadt Milwaukee hat kürzlich ihre 2020 „Notice of Assessed Value-Real Property“ an City of Milwaukee property owners gesendet. City of Milwaukee Immobilienbesitzer können alle eine Gemeinsamkeit erwarten—eine Erhöhung der bewerteten Werte in allen 15 der Stadt aldermanischen Bezirke., Nach Angaben des Gutachterbüros stieg die durchschnittliche Bewertung landesweit um 9.14%. Abhängig von der Höhe der Erhöhung ist es für den Grundstückseigentümer am besten, die Stadt über ihren Einspruch gegen die erhöhte Bewertung zu informieren und dem Grundstückseigentümer das Recht auf weitere Verhandlungen mit der Stadt über die Bewertung oder einen formellen Appell an den Prüfungsausschuss zu behalten. Einspruchsfrist ist Montag, 18.05.2020, um 16: 45 Uhr., Bitte beachten Sie, dass Sie sich, um Ihre Bewertungserklärung ordnungsgemäß zu überprüfen, so schnell wie möglich an den Rat wenden sollten, da sich die Frist vom 18.

Im heutigen Umfeld haben wir uns an verlängerte Anmeldefristen und Prozessänderungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gewöhnt. COVID-19 verzögert KEINE 2020-Bewertungen oder Widerspruchs-und Beschwerdeeinreichungsfristen und hat keinen Einfluss auf die Wert-und Klassifizierungsbestimmungen für 2020-Bewertungen., Die kürzlich veröffentlichten 2020-Bewertungen gelten ab dem 1. Januar 2020 und basieren auf dem Wert der Immobilie ab dem 1. Januar 2020.

Die Stadt Milwaukee nimmt jedoch Änderungen an ihrem Überprüfungsprozess „Open Book“ vor. Aufgrund der COVID-19-Pandemie steht Immobilienbesitzern eine persönliche offene Buchbesprechung nicht zur Verfügung, um ihre Immobilienwerte für 2020 mit dem Gutachter zu besprechen. Vielmehr werden Immobilienbesitzer ermutigt, ihre 2020-Immobilienwerte mit den Gutachtern per Web, E-Mail oder Telefon zu besprechen.,

Wenn Sie eine Mitteilung über die Erhöhung erhalten haben und der Erhöhung widersprechen möchten, wenden Sie sich an Ihren Davis|Kuelthau-Anwalt, die oben verlinkten Autoren oder die hier verlinkten Co-Vorsitzenden der zugehörigen Praxisgruppe. Andere Gemeinden veröffentlichen ihre Bewertungsmitteilungen zu unterschiedlichen Zeiten im Laufe des Jahres und haben unterschiedliche Fristen für Einwände, und wir würden uns freuen, Bewertungen von anderen Gemeinden zu überprüfen, auch, wenn sie ankommen.

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