(1) „Commercial motor vehicle“ bezeichnet ein Kraftfahrzeug oder eine Kombination von Kraftfahrzeugen, die:
(a) eine Bruttomischengewichtsbewertung von 26,001 Pfund oder mehr einschließlich einer abgeschleppten Einheit mit einer Bruttomischzeuggewichtsbewertung von mehr als 10,000 Pfund hat;
(b) Eine Bruttomischzeuggewichtsbewertung von 26,001 Pfund oder mehr hat;
(c) Ist für den Transport von 16 oder mehr Personen ausgelegt, einschließlich des Fahrers; oder
(d) Ist von beliebiger Größe und wird beim Transport gefährlicher Materialien verwendet.,
(2) Abweichend von Absatz 1 dieses Abschnitts umfasst der Begriff „Nutzfahrzeug“ nicht Folgendes:
(a) Ein Feuerwehrfahrzeug, das von Feuerwehrleuten im Sinne von ORS 652.050 (Definitionen für ORS 652.050 bis 652.080) betrieben wird;
(b) Einsatzfahrzeuge, die von Rettungskräften im Sinne von ORS 401 betrieben werden.,(i) für ORS Kapitel 401);
(c) Ein Wohnmobil, das zum Transport oder zur Unterbringung des Betreibers oder der Familienangehörigen oder persönlichen Besitztümer des Betreibers verwendet wird;
(d) Ein Fahrzeug, das einem Nahverkehrsbezirk oder einem Verkehrsbezirk gehört oder von einem freiwilligen Fahrer geleast oder unter Vertrag betrieben wird, wenn das Fahrzeug tatsächlich zur Beförderung von Mietgästen verwendet wird und von einem freiwilligen Fahrer betrieben wird, sofern es sich nicht um ein Fahrzeug handelt, das in Absatz 1 Buchstaben a) bis d) beschrieben ist.abschnitt; oder
(e) Ein Freizeitfahrzeug, das ausschließlich für den persönlichen Gebrauch betrieben wird.,