DoD 8570 erfordert zwei Zertifizierungen für die Einhaltung, eine genehmigte IA-Zertifizierung basierend auf Ihrem zugewiesenen IAT-Level und eine CE-Zertifizierung (Computing Environment) basierend auf den Geräten und der Software, mit denen Sie für Ihre Hauptaufgaben arbeiten. Die Website des DoD 8570 Information Assurance Workforce Improvement Program verfügt über einen guten FAQ-Bereich, der viele Fragen zu den Anforderungen beantwortet., Die spezifische FAR-Klausel für Auftragnehmer, die auf die Anforderung verweist, wird unten zusammen mit direkten Links zur DoD-Quelle angezeigt.
DISA 8570 IAWIP Häufig Gestellte Fragen: http://iase.disa.mil/eta/iawip/iaetafaq.html#G6
„252.239-7001 Information Assurance Auftragnehmer-Schulung und-Zertifizierung.
Wie in 239 vorgeschrieben.,7103(b), verwenden Sie die folgende Klausel:
INFORMATION ASSURANCE CONTRACTOR TRAINING AND CERTIFICATION
(JAN 2008)
(a) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass das Personal, das auf Informationssysteme zugreift, über die richtige und aktuelle Informationssicherungszertifizierung verfügt, um Informationssicherungsfunktionen gemäß DoD 8570.01-M, Information Assurance Workforce Improvement Program., Der Auftragnehmer muss die geltenden Anforderungen an die Zertifizierung von Information Assurance erfüllen, einschließlich—
(1) DoD-zugelassene Zertifizierungen von Information Assurance Workforce, die für jede Kategorie und jedes Level geeignet sind, wie in der aktuellen Version von DoD 8570.01-M aufgeführt; und
(2) Geeignete Betriebssystemzertifizierung für technische Positionen der Information Assurance gemäß DoD 8570.01-M.,
(b) Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage der Regierung Unterlagen zur Verfügung, die den Zertifizierungsstatus der Informationssicherung von Personal belegen, das Informationssicherungsfunktionen ausführt.
(c) Mitarbeitern von Auftragnehmern, die über keine ordnungsgemäßen und aktuellen Zertifizierungen verfügen, wird der Zugang zu DoD-Informationssystemen zum Zwecke der Durchführung von Informationssicherungsfunktionen verweigert.
(Ende der Klausel) “