Wenn Sie sich in einem Staat bewerben, in dem Sie und das Kind kürzlich angekommen sind:
Nach einem Gesetz namens Uniform Child Custody Jurisdiction and Enforcement Act (UCCJEA) können Sie in einem Staat, der nicht der „Heimatstaat“ des Kindes ist, eine vorübergehende Notfallhaft beantragen, wenn:

  1. das Kind sich im Staat befindet und entweder:
    • das Kind wurde verlassen; oder
    • Es ist in einem Notfall notwendig, das Kind zu schützen, weil das Kind oder ein Geschwister oder Elternteil des Kindes wird Misshandlungen oder Missbrauch ausgesetzt oder bedroht.,1

Hinweis: Jeder US-Bundesstaat folgt der UCCJEA mit Ausnahme von Massachusetts (und Puerto Rico).2 Wenn Sie in Massachusetts oder Puerto Rico leben, die einem anderen Gesetz folgen, das als Uniform Child Custody Jurisdiction Act (UCCJA) bezeichnet wird, kann das Sorgerecht nur gewährt werden, wenn das Kind verlassen wurde oder das Kind (kein Elternteil oder Geschwister) Misshandlungen oder Missbrauch ausgesetzt oder bedroht ist.3

Wir empfehlen Ihnen dringend, mit einem Anwalt zu sprechen, der auf häusliche Gewalt und Sorgerechtsangelegenheiten spezialisiert ist, bevor Sie den Staat verlassen, wenn dies überhaupt möglich ist.,

Wenn Ihnen das Sorgerecht im Notfall gewährt wird, ist die Anordnung wahrscheinlich eine sogenannte „Ex-Parte“ – Anordnung, da der andere Elternteil nicht vor Gericht anwesend wäre. Ex-Parte-Anordnungen gelten in der Regel für kurze Zeit bis zu einem Rückkehrgerichtstermin, an dem beide Elternteile vor dem Richter vor Gericht stehen. Hinweis: Wenn im Zustand A bereits ein Sorgerechtsbeschluss vorliegt und Sie einen Notfall-Sorgerechtsbeschluss im Zustand B erhalten, kann der Notfallbeschluss im Allgemeinen nur so lange dauern, bis Sie zu Zustand A zurückkehren und diesen bestehenden Auftrag ändern können.,4

Wenn Sie sich im „Heimatstaat“des Kindes bewerben:
Sie können das vorübergehende Sorgerecht (oder das Sorgerecht für Notfälle) beantragen, wenn Sie das Sorgerecht im „Heimatstaat“ des Kindes beantragen, der im Allgemeinen der Staat ist, in dem das Kind die letzten 6 Monate hintereinander (hintereinander) gelebt hat. Abhängig von Ihrem Bundesstaat können Sie möglicherweise im Rahmen eines regulären Sorgerechtsantrags ein vorübergehendes Sorgerecht beantragen, oder Sie müssen zusätzliche Formulare einreichen. Sie müssen möglicherweise nachweisen, dass das Kind in Gefahr ist oder nicht, um das Sorgerecht zu erhalten., Möglicherweise können Sie Ihr Kind jedoch immer noch nicht aus dem Staat nehmen, selbst wenn Sie das Sorgerecht vorübergehend haben – dies kann davon abhängen, was die Bestellung besagt. Wenn Sie wissen, dass Sie planen, den Staat zu verlassen, möchten Sie möglicherweise den Richter bitten, die Erlaubnis für Sie aufzunehmen, den Staat in der Sorgerechtsordnung zu verlassen. Es ist Sache des Richters zu entscheiden.

1 UCCJEA § 204(a)
2 Stand: Dezember 2019
3 UCCJA § 3(a)(3)
4 UCCJEA § 204(c)

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