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Subchapter I – Inspektion Anforderungen; Verfälschung & Misbranding

§601 Definitionen.

§602. Congressional Feststellung der Ergebnisse.
§603. Inspektion von Fleisch und Fleischprodukten.

  • (a) Untersuchung von Tieren vor der Schlachtung; getrennt geschlachtete kranke Tiere und Schlachtkörper untersucht.
  • (b) Humane Methoden der Schlachtung.

§604., Schlachtkörperuntersuchung und Kennzeichnung oder Kennzeichnung; Vernichtung verurteilter Schlachtkörper; Reinspektion.

§605. Untersuchung von Schlachtkörpern, die in Schlacht-oder Verpackungsbetriebe verbracht werden, und von Fleischerzeugnissen, die von dort ausgegeben und zurückgebracht werden; Bedingungen für die Einreise.
§606. Inspektoren von Fleischerzeugnissen; Marken der Inspektion; Zerstörung verurteilter Produkte; Produkte für den Export.
§607. Kennzeichnungs -, Markierungs-und Behälteranforderungen.

  • (a) Etikettierungsgefäße oder Abdeckungen von Fleisch oder Fleischlebensmitteln, die geprüft und bestanden wurden; Aufsicht durch Inspektoren.,
  • b) Angaben zu Artikeln oder Behältnissen; lesbare Form.
  • (c) Kennzeichnung: typ stile und Größen; definitionen und Standards der identität oder Zusammensetzung; standards der füllung von Container; konsistenz von Bundes-und Bundes-Landes-Standards.
  • (d) Verkäufe unter falscher oder irreführender Bezeichnung, anderer Kennzeichnung oder Kennzeichnung oder in Behältnissen irreführender Form oder Größe; Handelsnamen und andere vom Sekretär zugelassene Kennzeichnung, Kennzeichnung und Behälter.,
  • (e) Richtlinie über die Verwendung von Vorratsdatenspeicherung unter Beachtung falscher oder irreführender Kennzeichnungen, Kennzeichnungen oder Angaben; Änderung falscher oder irreführender Angaben; Anhörung; Verwendung von Vorratsdatenspeicherung anhängige Verfahren; Rechtmäßigkeit der Klage des Sekretärs; gerichtliche Überprüfung; Anwendung von Titel 7 Abschnitt 194.
  • (f) Lamm und Hammel

§608. Hygienische Inspektion und Regulierung von Schlacht-und Verpackungsbetrieben; Ablehnung von verfälschtem Fleisch oder Fleischlebensmitteln.

§609. Untersuchung von Tieren und deren Nahrungsmitteln, die nachts geschlachtet und zubereitet werden.
§610. Verbotene Handlungen.,

  • a) Schlachten von Tieren oder Zubereitung von Gegenständen, die als menschliche Nahrung verwendet werden können.
  • (b) Humane Methoden der Schlachtung.
  • (c) Vertrieb, Transport und andere Transaktionen.
  • (d) Verfälschung oder falsche Branding.

§611. Geräte, Marken, Etiketten und Zertifikate; Simulationen.

  • (a) Geräte, die mit Genehmigung des Sekretärs hergestellt werden.
  • (b) Sonstiges Fehlverhalten.

§612. Benachrichtigung.
§613. Pläne und Neubewertungen.
§614. Aufheben.

§615. Inspektion von Schlachtkörpern, deren Fleisch für den Export bestimmt ist.
§616., Inspektoren von Schlachtkörpern usw., deren Fleisch zur Ausfuhr bestimmt ist; Zustandsbescheinigungen.
§617. Genehmigung verboten für Schiffe, die Fleisch zur Ausfuhr ohne Inspektorbescheinigung befördern.
§618. Lieferung von Inspektorenbescheinigungen und Kopien.
§619. Kennzeichnung, Kennzeichnung oder andere Identifizierung von Arten von Tieren der Herleitung von Gegenständen; getrennte Betriebe für die Vorbereitung und Schlachtung von Aktivitäten.
§620. Importieren.,

  • (a) Verfälschungs-oder Markenverbotsverbot; Einhaltung von Inspektions -, Hochbaustandards und anderen Bestimmungen; humane Schlachtmethoden; Behandlung als Haushaltsartikel, die diesem Kapitel unterliegen, sowie Lebensmittel -, Drogen-und Kosmetikbestimmungen; Kennzeichnung und Kennzeichnung; Befreiung vom persönlichen Verbrauch.
  • (b) Bedingungen für die Zerstörung.
  • (c) Zahlung von Lager -, Kartell-und Arbeitsentgelten durch Eigentümer oder Empfänger; Pfandrecht.
  • (d) Verbot.
  • (e) Berichte an Kongressausschüsse.,
  • (f) Inspektion und andere Standards; Anwendbarkeit, Durchsetzung usw.; Zertifizierung.
  • (g) Verabreichung von Tierarzneimitteln oder Antibiotika; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verstöße gegen die Eingangsordnung.
  • (h) Gegenseitige Fleischkontrollanforderung.

§621. Inspektoren zur Durchführung von Prüfungen vorgesehen; Ernennung; Aufgaben; Vorschriften.

§622. Bestechung oder Geschenke an Inspektoren oder andere Beamte und Annahme von Geschenken.
§623. Ausnahmen von den Inspektionsanforderungen.,

  • (a) Persönliche Schlachtung und individuelle Schlachtung für persönliche, Haushalts -, Gast-und Mitarbeiterzwecke.
  • (b) Territoriale Befreiung; Ablehnung, Rücknahme oder Änderung.
  • (c)Pizzas mit Fleischprodukten.
  • (d) Verfälschungs-und Kennzeichnungsvorschriften für inspektionsfreie Artikel.

§624. Lager-und Handhabungsvorschriften; Verstöße; Befreiung von Einrichtungen, die einer nicht-föderalen Gerichtsbarkeit unterliegen.
§625. Nichtanwendbarkeit bestimmter Anforderungen an Wels.,

Unterkapitel II-Fleischverarbeiter & Verwandte Branchen

§641. Verbot von Unterkapitel I Inspektion von Gegenständen, die nicht zur Verwendung als menschliche Nahrung bestimmt sind; Denaturierung oder andere Identifizierung vor dem Vertrieb im Handel; ungenießbare Gegenstände.
§642. Anforderungen an die Buchhaltung.

  • (a) Gebundene Personenklassen; Umfang der Offenlegung; Zugang zu Geschäftsräumen; Prüfung von Aufzeichnungen, Einrichtungen und Vorräten; Kopien; Muster.
  • (b) Dauer der Wartung.

§643. Registrierung von Unternehmen, Name der Person und Handelsnamen.,

§644. Regulierung von Transaktionen, Transport oder Einfuhr von 4-D-Tieren, um die Verwendung als menschliche Nahrung zu verhindern.
§645. Bundesvorschriften für staatliche oder territoriale Geschäftsvorgänge lokaler Art und unterliegen keiner lokalen Behörde.

Unterkapitel III-Federal & Staatliche Zusammenarbeit

§661. Bundes-und Staatliche Zusammenarbeit.

Unterkapitel IV-Hilfsbestimmungen

§671., Inspektionsdienste; Ablehnung oder Rücktritt; Anhörung; Geschäftsunfähigkeit aufgrund bestimmter Überzeugungen; andere Bestimmungen für den Rückzug von Dienstleistungen unberührt; verantwortlicher Zusammenhang mit dem Geschäft; Endgültigkeit der Handlungen des Sekretärs; gerichtliche Überprüfung; Aufzeichnung.
§672. Verwaltungshaft; Dauer; anhängige Gerichtsverfahren; Benachrichtigung von Regierungsbehörden; Freilassung.
§673. Beschlagnahme und Verurteilung.,

  • (a) Verfahren in rem; Verleumdung von Informationen; Gerichtsbarkeit; Entsorgung durch Zerstörung oder Verkauf; Erlös in die Staatskasse; Verkaufsbeschränkungen; Anleihe; Gerichtskosten und Gebühren, Lagerung und andere Kosten gegen Kläger; Verfahren in Admiralität; Geschworenengericht; Vereinigte Staaten als Kläger.
  • (b) Verurteilung oder Beschlagnahme nach anderen Bestimmungen unberührt.

§674. Zuständigkeit des Bundesgerichts für Vollstreckungs – und Verfügungsverfahren und andere Arten von Fällen; Einschränkungen des § 607 (e) dieses Titels.

§675., Angriff, Widerstand oder Behinderung bestimmter Personen; Mord; Schutz solcher Personen.
§676. Rechtsverstöße.

  • (a) Vergehen; Verbrechen: Absicht, verfälschte Artikel zu betrügen und zu verbreiten; guter Glaube.
  • (b) Geringfügige Verstöße; schriftliche Mahnung vor Straf-und Zivilverfahren.

§677. Andere Bundesgesetze, die für die Verwaltung und Durchsetzung von Kapitel; Ort der Anfragen; Zuständigkeit der Bundesgerichte.

§678., Nicht-föderale Zuständigkeit für föderal geregelte Angelegenheiten; Verbot zusätzlicher oder unterschiedlicher Anforderungen für Einrichtungen mit Inspektionsdiensten und in Bezug auf Kennzeichnung, Kennzeichnung, Verpackung und Zutaten; Aufzeichnungen und verwandte Anforderungen; gleichzeitige Zuständigkeit für den Vertrieb von verfälschten oder falsch markierten und importierten Artikeln für menschliche Lebensmittelzwecke; andere Angelegenheiten.
§679. Anwendung des föderalen Lebensmittel -, Drogen-und Kosmetikgesetzes.

  • (a) Behörden unter Lebensmittel -, Arzneimittel-und Kosmetikvorschriften bleiben unberührt.,
  • (b) Vollstreckungsverfahren; Inhaftierungsbehörde von Vertretern des Ministeriums für Gesundheit und menschliche Dienste.

§679a. Kontrollgruppe für sicheres Fleisch und Geflügel

§679b. Pasteurisierung von Fleisch und Geflügel

  • (1) Allgemein
  • (2) Bewilligung von Mitteln

§679c. Ausweitung der Tätigkeiten des Lebensmittelsicherheitsinspektionsdienstes

  • (a) Im Allgemeinen
  • (b) Bewilligung von mittel

§680. Genehmigung der Mittel.

Unterkapitel IV – A-Inspektionen durch Bundes-und Landesbehörden

§683., Zwischenstaatlicher Versand von Fleisch, das von Bundes – und Landesbehörden für bestimmte kleine Betriebe inspiziert wird

  • (a) Definitionen
  • (b) Befugnis des Sekretärs, Sendungen zuzulassen
  • (c) Erstattung der staatlichen Kosten
  • (d) Koordination zwischen Bundes-und Landesbehörden
  • (e) Audits
  • (f) Abteilung für technische Hilfe
  • (g) Übergangszuschüsse
  • (h) Verstöße
  • (i) Wirkung
  • (j) Datum des Inkrafttretens

Unterkapitel V-Inspektionen durch Bundes-und Landesbehörden
§691. Entfallen.
§692., Die Inspektion erstreckte sich auf Rentiere.
§693. Inspektion von Milchprodukten für den Export.
§694. Genehmigung der Mittel.
§695. Zahlung der Kosten für Fleisch-Inspektionsdienst; Ausnahme

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