Wir haben kürzlich einen Artikel veröffentlicht, in dem wir eine Liste berufsbedingter Karzinogene vorgestellt haben (Siemiatycki et al. 2004), basierend auf dem Monographenprogramm der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC). Unsere Rezension umfasste die Bände 1-83 der IARC-Monographien. Da das IARC-Monographieprogramm jedoch noch nicht abgeschlossen ist, muss die Liste der beruflichen Karzinogene regelmäßig aktualisiert werden., Seit wir unseren Artikel abgeschlossen haben, gab es drei Monographietreffen, die sich mit Substanzen befassten, die als berufsbedingt eingestuft werden können; Daher möchten wir die Leser über einige wichtige Änderungen in der Liste der berufsbedingten Karzinogene informieren. Tabelle 1 enthält zusammenfassende Informationen über Arbeitsstoffe und Gemische, die kürzlich von der IARC als Humankarzinogene (Gruppe 1), wahrscheinliche Humankarzinogene (Gruppe 2A) oder mögliche Humankarzinogene (Gruppe 2B) bewertet wurden. Wie wir es in unserem früheren Artikel getan haben (Siemiatycki et al., 2004) haben wir zu den IARC-Bewertungen unsere Bewertung der Hauptberufe, in denen der Wirkstoff gefunden werden kann, und des Zielorgans für die Karzinogenität hinzugefügt.
Tabelle 1
Stoffe und Gemische, die von der IARC als menschliche Karzinogene bewertet wurden und berufliche Expositionen darstellen, basierend auf den Monographiebänden 84-90., colspan=“1″ rowspan=“1″>87
Leukemiab
Nasennebenhöhlen“rowspan=“ 1″> 1
Volumen 86 konzentriert sich auf Kobalt in Hartmetallen und Kobaltsulfat, Galliumarsenid, Indiumphosphid und Vanadiumpentoxid (IARC, in Presse a) In unserem Artikel (Siemiatycki et al. 2004) wurden Kobalt-und Kobaltverbindungen als menschliche Karzinogene der Gruppe 2B aufgeführt. In der jüngsten Bewertung der IARC (IARC, in Presse a) wird Kobaltmetall mit Wolframcarbid in Gruppe 2A klassifiziert, während Kobaltmetall ohne Wolframcarbid, Kobaltsulfat und andere lösliche Kobaltsalze(II) in Gruppe 2B verbleiben., Drei Substanzen, für die es keine früheren IARC-Bewertungen gab, wurden jetzt bewertet und klassifiziert: Galliumarsenid wird als menschliches Karzinogen der Gruppe 1, Indiumphosphid als menschliches Karzinogen der Gruppe 2A (wahrscheinlich) und Vanadiumpentoxid als menschliches Karzinogen der Gruppe 2B (möglich) eingestuft (IARC, in Presse a).
Band 87 (IARC, in Presse b) aktualisiert die früheren Bewertungen zu anorganischen und organischen Bleiverbindungen, die in Band 23 (IARC 1980) und in Ergänzung 7 (IARC 1987) enthalten waren., Zuvor wurden Blei und anorganische Bleiverbindungen in Gruppe 2B klassifiziert, während organische Bleiverbindungen in Gruppe 3 klassifiziert wurden. Die jüngste IARC-Bewertung führt zu einer Aufwertung anorganischer Bleiverbindungen auf Gruppe 2A; organische Bleiverbindungen verbleiben in Gruppe 3 (IARC, in Presse b). Die Arbeitsgruppe stellte jedoch fest, dass ein Teil des organischen Bleis zu ionischem Blei metabolisiert wird, von dem erwartet wird, dass es die gleiche Toxizität wie anorganisches Blei aufweist.
Im Band 88 wurde Formaldehyd von einer Gruppe 2A (wahrscheinlich) zu einem menschlichen Karzinogen der Gruppe 1 aufgerüstet (IARC, in Presse c; Cogliano et al., 2005). Die beiden anderen in dieser Monographie behandelten Stoffe, 2-Butoxyethanol und 1-tert-butoxy-2-propanol, werden als Gruppe 3 bewertet (nicht klassifizierbar).