Wenn Sie chronische Migräne erleben, die es schwierig oder unmöglich macht für Sie zu arbeiten, können Sie einen Anspruch auf Sozialversicherung Invaliditätsleistungen einreichen. Sie müssen medizinische Unterlagen Ihrer Krankheit vorlegen, damit Ihr Anspruch genehmigt werden kann. Diese medizinische Dokumentation hilft Ihnen dabei, zu unterstützen, dass Sie mindestens 12 Monate lang nicht arbeiten können, was eine Voraussetzung für die Beantragung einer Behinderung ist.,

Medizinisch qualifiziert für Invaliditätsleistungen mit Migräne

Ein Migräneanfall kann jemanden tagelang außer Gefecht setzen. Die Licht-und Schallempfindlichkeit sowie die körperliche Belastung, die die Migräneerkrankung auf den Körper ausübt, können bedeuten, dass die Person Tage der Genesung benötigt. Um jedoch aufgrund einer Migräneerkrankung für Leistungen bei Behinderungen zugelassen zu werden, muss eine zugrunde liegende Erkrankung vorliegen oder eine Person muss eine medizinische Berufszulage beantragen.,

Alle Bedingungen, die für Leistungen bei Behinderung der sozialen Sicherheit in Frage kommen, sind im Blue Book der Social Security Administration aufgeführt, und es gibt keine offizielle Auflistung für Migräne. Migräne kann jedoch Symptome anderer Gesundheitsprobleme sein, die im Blauen Buch aufgeführt sind., Wenn Sie aufgrund einer dieser Erkrankungen an Migräne leiden, können Sie aufgrund der Blue Book-Liste für folgende Erkrankungen für Leistungen bei Behinderungen zugelassen werden:

  • Bluthochdruck
  • Schlaganfall
  • Fibromyalgie
  • PTBS
  • Depression
  • Herzkrankheit
  • Angst
  • Epilepsie

Sie müssen medizinische Unterlagen wie eine Diagnose vorlegen, behandlungspläne, Testergebnisse, Arztrechnungen und andere Dokumente zum Nachweis, dass Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustands nicht arbeiten können. Am besten überprüfen Sie das Blaue Buch mit Ihrem Arzt, um sicherzustellen, dass Sie sich qualifizieren., Ihr Arzt kann Ihnen helfen zu verstehen, wie Sie sich medizinisch qualifizieren können, und sicherstellen, dass Sie über genügend medizinische Beweise und Dokumente verfügen, um Ihren Anspruch zu untermauern.

Medizinische Berufsbeihilfe und Restfunktionsfähigkeit

Wenn Sie mit Migräne oder Kopfschmerzen leben, die nicht auf eine andere Erkrankung zurückzuführen sind, aber dennoch schwerwiegend genug sind, dass Sie nicht arbeiten können, können Sie Anspruch auf Invaliditätsleistungen mit einer medizinischen Berufszulage haben., Um eine medizinische Berufszulage zu erhalten, müssen Sie einen Anspruch auf Invalidenleistungen geltend machen und eine RFC-Bewertung (Residual Functional Capacity) beantragen.

Die RFC-Bewertung wird von der SSA durchgeführt, um zu sehen, ob es irgendeine Art von Arbeit gibt, die Sie tun können, während Sie mit Migräne leben. Bei der Bewertung dürfen nur Jobs berücksichtigt werden, die Sie mit dem Training und/oder den Fähigkeiten ausführen können. Wenn es keine Vollzeitarbeit gibt, die Sie vernünftigerweise mit den Fähigkeiten und Erfahrungen machen können, die Sie haben, und während Sie an Migräne leiden, können Sie sich für Invaliditätsleistungen qualifizieren., Sie können ein RFC-Formular herunterladen, um einen Arzt in Ihrem Namen ausfüllen zu lassen.

Antrag auf Leistungen bei Behinderung der sozialen Sicherheit

Sie können einen Anspruch auf Leistungen bei Behinderung online auf der Website der SSA einreichen. Wenn Sie nach einer Bewertung der verbleibenden Funktionskapazität fragen, können Sie am besten einen Termin mit Ihrem örtlichen SSA-Büro vereinbaren. Ein Mitarbeiter dort kann Sie durch den Bewerbungsprozess führen und stellt sicher, dass Ihre Anfrage für eine RFC-Bewertung korrekt eingereicht wird.,

Wenn Sie abgelehnt werden

Die meisten Ansprüche werden zunächst abgelehnt; also keine Panik, wenn Ihnen das passiert. Wenn eine Entscheidung über Ihren Anspruch getroffen wird, erhalten Sie einen Brief per Post. Wenn Sie abgelehnt werden, gibt es Anweisungen, wie Sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen können, sowie Informationen darüber, warum Ihre Forderung abgelehnt wurde. Mit diesem Handbuch können Sie alle Informationen, die beim ersten Mal vergessen wurden, erneut anwenden und einfügen.

Heads-UP – Folge 80: der Erwerbsunfähigkeit und Kopfschmerzen

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